Begrifferklärung Kredit
Ein Kredit ist die Gebrauchsüberlassung von Geld, Banknoten oder Münzen oder anderen Waren auf Zeit. Das Wort Kredit ist vom lateinischen credere abgeleitet. Darlehensverträge und Abzahlungskäufe stellen dabei die typischen Beispiele für tägliche Kredite dar.
Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurück zugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditieren Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware.
Außerdem bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas zu haben“ im Sinne von Glaube genießen, dass man liquid ist und damit kreditwürdig sei. Diese ökonomische Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet irgendjemand den Darlehen eines anderen durch die Behauptung von Gegebenheiten, die der Wahrheit widerlich sind, haftet er für den daraus entstehenden Nachteil.
Da der Darlehensnehmer keinesfalls verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Hartgeld oder dasselbe Handelsgut, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzgeld oder Produkt nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Gutdünken Vorgehen. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.